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Aus dem Conservations-Lexikon für alle Stände (1834)

Blaseröhren können in der Hand von Kindern Unglück veranlassen, besonders wenn sie mit Stachelbolzen schießen; auch die Kinder selbst können sich durch gewaltsames Blasen, folglich durch die gewaltsame Ausdehnung der Lunge, einen gefährlichen Bruch zuziehen. Eltern sollten daher die Kinder auf diese Gefahren beim Gebrauch ihres Spielzeugs aufmerksam machen.

Blumentöpfe, Blumenscherben sollten nie außerhalb der Fenster auf uneingefaßte Breter gestellt werden, weil sie leicht herunterfallen und unten gehende Menschen tödten oder beschädigen können. Die Polizei sollte mit hierauf ihr wachsames Auge richten.

Einsturz oder Zusammensturz eines Berges oder eines anderen erhabenen Bodens, einer Grube, einer Brücke, eines Gewölbes, einer Zimmerdecke, einer Gallerie, eines Hauses, eines Thurmes etc. kann Menschen, ja vielen Menschen, augenblicklich Leben oder Gesundheit rauben. Meistens geht dem Einstürzen ein Krachen voran; wenn man also dieses hört, so muß man sich augenblicklich zu entfernen suchen; [...]

Gymnastische Uebungen, Turnübungen, zu welchen hauptsächlich das Schwimmen, Laufen, Klettern, Voltigiren, das Gehen und Balanciren auf schmalen Flächen u. dgl. gehört, schützt sehr vor mancherlei körperlichen Gefahren, z. B. gegen Fallen, gegen Verfolgungen von Feinden, Räubern und wilden Thieren, gegen das Ertrinken etc., worüber die dahin gehörigen Artikel das Nähere angeben.

Peitschenknallen in Städten und auf lebhaften Straßen sollte durchaus verboten seyn. Fuhrleute und Kutscher treiben mit einem solchen Klatschen oft wahren Unfug, unbesorgt, ob sie einen vorbei- oder hinterhergehenden Menschen ins Gesicht hauen oder nicht. Wo eine wohlgeordnete Polizei ist, darf so ein Unfug nicht statt finden.

Schminken, oder unnatürliche und lächerliche Mittel, deren sich vornehmlich eitle häßliche oder ältliche Frauenzimmer bedienen, um ihrer Haut theils eine lebhaft blühenden Röthe, theils ein glänzendes schönes Weiß zu geben, haben oft einen höchst nachtheiligen Einfluß auf die Gesundheit, weßwegen sogar ein Verbot derselben von Seiten der Polizei zu wünschen wäre. [...]

Stürme und Orkane sind sehr heftige Winde, deren Geschwindigkeit so groß ist, daß die bewegte Luft in einer Sekunde Zeit wohl 40, 80, 100 und mehr Fuß weit sich fortbewegt.
[...]
Stürme auf dem Lande werfen gewöhnlich Ziegeln, Schornsteine, Fensterläden u. dgl. von den Häusern. Ist man daher zu einer solchen Zeit genöthigt, in den Straßen eines Orts zu gehen, so muß man sich immer so nahe wie möglich an den Häusern herausschieben, weil man da noch immer am sichersten ist. Geht man zur Zeit eines Sturmes an dem Fuße eines steilen Berges, so können von diesem Steine, selbst dicke Felsen, herabgeworfen werden. Man muß sich daher, wenn man in solchen Gegenden von einem Sturm überfallen wird, bei Zeiten in Sicherheit zu setzen suchen. Eben so muß man sich, bei starken Winden, von morschem Gemäuer entfernt halten. Gefährlich ist es auch, zur Zeit eines Sturmes an einem Wasser hinzugehen. Ein unvermutheter Windstoß kann den Menschen aus seinem Gleichgewicht bringen; oder er weht im unversehens den Hut vom Kopfe; der Mensch will darnach greifen, er stolpert, glitscht aus, fällt ins Wasser und ertrinkt vielleicht.

Zorn kann den Menschen großen Schaden thun, besonders wenn gleich darauf gegessen und getrunken wird. Letzteres sollte kein Mensch, dem seine Gesundheit lieb ist, im Zorne thun. Sehr anzurathen ist es, den Speichel, während des Anfalls von Zorn, nicht zu verschlucken. Meistens nimmt man zur Verhütung der Folgen des Zorns eine Kochsalzauflösung in Wasser, oder ein sogenanntes niederschlagendes Pulver. Auf keine Weise aber darf man während der Hitze des Zorns viel Wasser trinken. Durch diese Mittel ist man aber nicht immer vor den übeln Folgen des Zorns gesichert. Sobald man daher ein Fieber, Uebelkeit, Erbrechen, Seitenstiche oder andere Schmerzen spürt, muß man sogleich einen Arzt aufsuchen.


Conservations-Lexikon für alle Stände. Eine Encyklopädie der vorzüglichsten Lehren, Vorschriften und Mittel zur Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Menschen und der nutzbaren Thiere, sowie zur Conservirung aller für die Bedürfnisse, die Bequemlichkeit und das Vergnügen der Menschen bestimmten Einrichtungen, Produkte und Waaren. Von mehreren Gelehrten ausgearbeitet. In alphabetischer Ordnung. Leipzig/Stuttgart: J. Scheible, 1834.